Schulstraße 63
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Hygienekonzept/Regeln

Aktuelles
Sehr geehrte Eltern,                                                                                                                      10.04.2021

nach den Osterferien gibt es wieder Neuerungen. Deshalb musste das Hygienekonzept abgeändert werden.
Dadurch ergeben sich neue Regelungen für den Schulbetrieb. Die Ergänzungen/Änderungen sind andersfarbig.

A - Regeln für Schüler/innen


Der Einlass ins Hauptgebäude erfolgt zur ersten Stunde ab 7.15 Uhr bis 7.35 Uhr, zur 2. Stunde 8.25 Uhr.

1.     Verhalten beim Betreten der Schule

- Die Klassen 1, 2a, 2b benutzen den Haupteingang.
- Die Klassen 3a, 3b, 4 benutzen den hinteren Eingang (Hausmeister) und gehen in ihre zugewiesene Garderobe.
- Im Wartebereich dürfen sich nur die Schüler der Grundschule aufhalten.
- Es werden Schuhe gewechselt. Die Garderobe wird am zugewiesenen Platz aufgehängt.
- Die Schüler/innen waschen sich anschließend im Klassenzimmer oder in den Waschräumen gründlich die Hände.
- Montags und donnerstags setzen sie sich anschließend umgehend an ihren Platz und verbleiben dort.
- Mit Unterrichtsbeginn werden die Hände desinfiziert und es jeder führt den Coronaselbsttest nach Anleitung durch die Lehrerin durch.
 Nach einem negativen Testergebnis werden die Arbeitsmittel ausgepackt.
- Sollte ein Test positv ausfallen, wird das Kind separiert und muss umgehend von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Es erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.

2.     Verhalten in der Schule
- Wir achten auf ausreichende Durchlüftung der Klassenzimmer.
- Die Kinder werden belehrt über:
  • regelmäßiges, gründliches Händewaschen
  • Niesetikette
  • Kontaktvermeidung
  • Kein Einlass von schulfremden Personen
  • Im Schulhaus tragen die Kinder einen Mund- und Nasenschutz.
  • Kein Aufenthalt auf den Gängen!


B- Regeln für schulfremde Personen

- Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulhauses während des Schulbetriebes nur mit einem negativen Testergebnis   gestattet.

- Das Zutrittsverbot gilt nicht für Zusammenkünfte, Termine und Maßnahmen außerhalb der Zeiten der Präsenzbeschulung (§ 2 Absatz 5 SächsCoronaSchVO).


  • Anmeldung über die Klingelanlage (Lehrerzimmer/Sekretariat)
  • Warten vor dem Gebäude auf Abholung

  • Zutritt nur mit Mund- und Nasenschutz
  • Desinfizieren der Hände

- Bitte vereinbaren Sie bei Gesprächsbedarf im Vorfeld einen Termin.




Bitte beachten Sie diese Maßnahmen. Dadurch helfen Sie mit, den Schulbesuch aufrechtzuerhalten.


Palme
Schulleiterin
Schulstraße 63
08352 Raschau
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