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Änderung Notbetreuung!


Liebe Eltern,                                                                    21.05.2021

das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine Änderung der Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Diese Änderungen betreffen u.a. die Notbetreuung an Grundschulen.

Die entscheidende Änderung besteht darin, dass eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht wird. Damit bedarf es auch keiner Arbeitgeberbescheinigung mehr, dass berufsbedingt eine Betreuung des Kindes nicht möglich ist. Ausreichend ist nunmehr eine schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung, dass eine Betreuung des Kindes z. B. berufsbedingt nicht möglich ist.

Sollten Sie zukünftig die Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen, bitte ich Sie die Klassenlehrerinnen vorab zu kontaktieren, damit es problemlos umsetzbar ist. (Nutzt Ihr Kind auch den Hort, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Kita in Verbindung.)

Die Notbetreuung findet von 7.40 bis 11.50 Uhr statt. Montags und donnerstags wird getestet.

Am 25.05.und 26.05.2021 sind unsere schulfreien Tage.

Die Änderungen können Sie im angegebenen Link nachlesen.


Mit freundlichen Grüßen

P. Palme
Schulleiterin

Schulstraße 63
08352 Raschau
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