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Umgang Krankheit

Aktuelles


Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen
Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)

Liebe Eltern,
in den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und
Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen)
auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der
Kindertagesbetreuung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit
dieser Infektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend. Ein gelegentlicher
Husten oder ein leichter Schnupfen lassen den weiteren Besuch der
Einrichtungen zu. Bitte denken Sie aber daran, dass es eine gemeinsame
Aufgabe von Eltern, Kindertagesbetreuung und Schule ist, alle Kinder und
das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Deshalb
müssen Sie als Eltern, ihre Kinder und auch die Fachkräfte in den
Einrichtungen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische
Vorgaben unbedingt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Abwägungsprozess
zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder
auf Teilhabe und Bildung sein.

Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-
19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Übertragungsraten
möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen
unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten
Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die
eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und
auch nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind
krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich Sie als Eltern. Hierbei ist
zu beachten:

1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher
Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.
Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.

2. Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen
Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können
ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen
die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden
Symptome:
- Fieber ab 38 °C,
- Husten,
- Durchfall,
- Erbrechen,
- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit,
Kopfschmerzen),
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen.

4. Ob Ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin benötigt, müssen zunächst Sie als
Eltern beurteilen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Ihrem Arzt / Ihrer
Ärztin des Vertrauens auf oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes 116 117.

5. Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein
Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne
klaren COVID-19 Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause
beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem
Allgemeinbefinden sein.

6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen,
können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwisterkind
leichte Krankheitssymptome hat.

7. Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen
Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das
Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.

Die Empfehlung kann sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens
und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie spiegelt den
Stand vom 16. September 2020 wider.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich informieren unter:
www.coronavirus.sachsen.de

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