ab Montag, den 26.04.2021 müssen die Schüler und Schülerinnen der GS Raschau wieder zu Hause lernen.
Die Notbetreuung findet an der GS Raschau von 7.15 bis 11.50 Uhr statt.
Die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen sind bitte auch mit allen Arbeitsmaterialien und
bis 7.40 Uhr vor Ort.
Es wird weiterhin montags und donnerstags getestet.
Die in den Grundschulen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.
Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Anlage 1
Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell
Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher
Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Sächsischer Landtag
Polizei
Justizvollzug
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtliche
Betreuerinnen und Betreuer im Sinne von § 1896 BGB zur Wahrnehmung von
unaufschiebbaren Terminen
behördlich eingerichtete Krisenstäbe
Berufsfeuerwehr
freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen
betriebsnotwendiges eigenes und beauftragtes Personal in Einrichtungen und Behörden
des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen
und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit
Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit
(nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)